Haupt- oder nebenberuflich selbstständig? – Das ist hier die Frage!

Nicht immer ist es sinnvoll, von Anfang an in die volle Selbstständigkeit überzugehen – vor allem dann nicht, wenn Ihr Unternehmen erst langsam wächst!

Viele UnternehmerInnen gehen direkt in die volle Selbstständigkeit über. Damit meine ich, dass diese direkt von Anfang an GSVG-pflichtversichert sind und an die SVA monatliche Mindestbeiträge von 182,- Euro zu zahlen haben. Diese Mindestbeitragsgrundlage fällt an, obwohl sie am Anfang der Selbstständigkeit bzw. im erste Jahr meist keine oder nur wenige Umsätze und Gewinne erzielen.

 

Als EinzelunternehmerIn ist es allerdings möglich, sich bei der SVA aufgrund zu geringer Umsätze und Gewinne von der Pflichtversicherung befreien zu lassen und zahlt dann nur den Unfallversicherungsbeitrag, der rund 10,- Euro monatlich beträgt. Hier ist es allerdings wichtig, woanders kranken- und pensionsversichert zu sein. Wenn Sie beispielsweise bereits aufgrund einer Teilzeitanstellung pensions- und krankenversichert sind, können Sie langsam und ohne Druck Ihr Business aufbauen.

 

Sollten neben einer Teilzeitanstellung Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit die Gewinn- und Umsatzgrenzen
(2017: Umsatz 30.000,-; selbstständige Einkünfte 5.108,40) übersteigen oder Sie sich freiwillig für eine GSVG Pflichtversicherung entscheiden, so sind Sie mehrfachversichert, daher bei zwei Sozialversicherungsträgern gemeldet.

 

Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass bei Einkünften aus Anstellung (also ASVG-Einkünften), welche die Mindestbeitragsgrenze überschreiten, nur für tatsächlich anfallende Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit Sozialversicherung zu zahlen ist. Mindestbeiträge gibt es hier nicht. Bei Verlusten heißt das, Sie sind zwar mehrfachversichert, zahlen aber keine SVA-Beiträge.

 

 

Hier noch nützliche Tipps:

Wann befürworte ich eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

  • Wenn Sie wenige oder keine finanziellen Mittel zur Verfügung haben, sollten Sie zur eigenen Absicherung neben der Selbstständigkeit auch eine Teilzeitanstellung verfolgen.
  • Neben dem Aufbau der selbstständigen Tätigkeit sollten Sie maximal 20 Wochenstunden in Anstellung verbringen. Die Doppelbelastung kann auf Dauer nämlich sehr anstrengend sein.
  • Sollte Ihr Projekt sehr groß sein und daher die Anlaufzeit länger ausfallen, so lohnt es sich, mehrere Personen ins Team zu holen, um den Arbeitsaufwand abfangen zu können und nebenbei in einer Teilzeitanstellung abgesichert zu sein.

Wann befürworte ich einen direkten Einstieg in die volle Selbstständigkeit?

  • Wenn Sie das Potenzial Ihres Produkts/Ihrer Dienstleistung sehr hoch einschätzen und von Anfang an sehr hohe Gewinne erzielen.
  • Wenn Sie eine Förderung erhalten haben, die Ihnen mehr finanziellen Spielraum am Anfang der Selbstständigkeit bietet.
  • Wenn Sie ausreichend Startkapital aus Eigen- oder Fremdkapital (z.B. durch eine/n InvestorIn) haben.

 

30. Dezember 2017 – Sahra Schnekker, GRÜNDERPRAXIS

 

 

Video-Tipp:

Haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit: Sahra Schnekker

28. April 2018
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