Kleinunternehmerregelung: Für mich sinnvoll oder nicht?

Die Kleinunternehmerregelung kann für GründerInnen von Vorteil sein, weil sie einiges vereinfacht. Aber sie hat auch Nachteile. „Soll ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?“, diese Entscheidung sollten Sie strategisch angehen. Ich gebe Ihnen eine kleine Entscheidungshilfe mit auf Ihren Weg.

 

Wer als UnternehmerIn der Regelbesteuerung unterliegt, der bzw. die muss sich mit Umsatzsteuer auseinandersetzen. KleinunternehmerInnen haben die Möglichkeit darauf zu verzichten. Als KleinunternehmerInnen erheben Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer, Sie dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Soweit zur Grundlage der Kleinunternehmerregelung.

Zwei Punkte sollten Sie vorab allerdings noch wissen:

  • Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist nur bis zu einem Jahresumsatz von 35.000,- Euro möglich.
  • Einmal in der Regelbesteuerung (Arbeiten mit Umsatzsteuer) können Sie nicht einfach wieder in die Kleinunternehmerregelung zurückkehren, sondern sind 5 Jahre lang gebunden.

 

Entscheidungshilfe Kleinunternehmerregelung: Kosten und Kundenstruktur

Insbesondere von zwei Faktoren ist abhängig, ob die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung getroffen werden soll: Erstens von den Ausgaben (insbesondere von jenen, die in der Gründungsphase entstehen) und zweitens von der Kundenstruktur. Die Kernfrage hierfür ist, ob es sich bei Ihren KundInnen um Privat- oder GeschäftskundInnen handelt.

 

1. Die Kosten – kein Vorsteuerabzug bedeutet weniger Liquidität

KleinunternehmerInnen können sich vom Finanzamt keine Vorsteuer zurückholen. Das bedeutet: wenn Sie eine Rechnung bezahlen, dann sind die darin enthaltenen Umsatzsteueranteile zunächst weg. Erst wenn Sie in die Regelbesteuerung umsteigen, können Sie Ihre Betriebsausgaben brutto in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geltend machen, sodass die Betriebsausgaben dann Ihre Steuerbelastung senken. Wenn Sie sich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, müssen sie zwar quartalsweise (unter € 100.000 Umsatz) Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, haben dabei aber die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer (in Form der Vorsteuer) vom Finanzamt zurück zu holen. Das bedeutet, aktuell mehr Geld in der Tasche zu haben, also eine höhere Liquidität. Je höher die Investitionen und Betriebsausgaben, desto höher ist somit die rückholbare Vorsteuer.

Tipp: Spielt Liquidität in der Anfangsphase für Sie eine große Rolle? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten und anfänglich hohe Ausgaben haben, so könnte es sinnvoller sein, sich bereits bei Gründung gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden.

 

2. Die Kundenstruktur – GeschäftskundInnen stehen der Umsatzsteuer gleichgültig gegenüber

KleinunternehmerInnen stellen ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. GeschäftskundInnen ist es gleichgültig, ob Ihre Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer ausgestellt ist, denn durch den Vorsteuerabzug holen sie sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Interessant ist die Kleinunternehmerregelung daher nur dann, wenn Ihre KundInnen PrivatkundInnen sind. Diese sind als EndverbraucherInnen nicht vorsteuerabzugsberechtigt und freuen sich daher, wenn keine Umsatzsteuer draufgeschlagen wird.

Tipp: Wer sind Ihre KundInnen? Wenn Sie überwiegend für PrivatkundInnen arbeiten, so spricht dies für die Kleinunternehmerregelung.

 

Video-Tipp: Buchhaltung: Die Umsatzsteuer

 

11. Juli 2020 – Niphavarath Siharath, GRÜNDERPRAXIS

11. Juli 2020
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